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Notiz 144. Offenbart und Verborgen
Die Tora lässt sich in zwei Bereiche unterteilen: Die Ausübung der Mizwot [Gebote/gute Taten], die den offenbarten Teil bilden, eine sichtbare Handlung. Und es gibt einen Teil der Tora, der als „verborgen“ bezeichnet wird und unsichtbar ist. Dieser Teil der Tora gehört der Allgemeinheit, aber der Teil der Tora, der nichts mit der Ausübung zu tun hat, wird als „verborgen“ bezeichnet und gehört lediglich dem Denken und dem Verlangen, also dem Verstand und dem Herzen.