<- Kabbala Bibliothek
Weiterlesen ->
Kabbala Bibliothek
Kabbala Bibliothek Startseite / Rabash / Aufzeichnungen / 466. Der freiwillige Krieg und der Krieg als Mizwa [Gebot]

466. Der freiwillige Krieg und der Krieg als Mizwa [Gebot]

Ki Teze 5742 [August 1982]

„Wenn du in den Krieg ziehst.“ Rashi erklärt, dass damit ein Krieg aus freier Entscheidung gemeint ist. Bei einem Pflichtkrieg dagegen heißt es: „Du sollst keine Seele am Leben lassen.“

Man muss zwischen einem Krieg aus freier Entscheidung – also dem Kampf gegen den Bösen Trieb (Jezer haRa) – und einem Pflichtkrieg unterscheiden. Bei einem Pflichtkrieg ist kein Abwägen angebracht. Der Mensch muss also nicht berechnen, ob er liShma (um des Gebens willen) oder lo liShma (nicht um des Gebens willen) handelt.

Denn selbst bei der Ausführung einer Mizwa, zum Beispiel beim Einhalten des Schabbat (Sabbat), gilt Folgendes: Wenn jemand die Möglichkeit hat, seinen Freund dazu zu zwingen, den Schabbat nicht zu entweihen, etwa indem er ihm andernfalls den Lebensunterhalt entzieht, dann hält der Freund den Schabbat zwar nicht um der Mizwa willen ein, sondern weil sein Freund ihn dazu zwingt. Dennoch ist der Mensch verpflichtet, seinen Freund zum Einhalten des Schabbat zu zwingen. Das bedeutet: „Du sollst keine Seele am Leben lassen.“

Anders ist es bei einem Krieg aus freier Entscheidung, also bei erlaubten Dingen, die weder eine Mizwa noch eine Übertretung sind. Hier kann die Arbeit liShma oder lo liShma sein. Daran lässt sich erkennen, wie viel Glauben ein Mensch besitzt, wenn er etwas Erlaubtes mit der Absicht tut, zu geben. Geht es dagegen um den Kampf, eine Mizwa zu erfüllen oder eine Übertretung zu vermeiden, ist kein Abwägen angebracht. Die Handlungen müssen auch ohne Absichten ausgeführt werden.

korrEY, Buchfassung, 25.09.2026