210. Die Handlungen des Menschen
Ohne eine innere Regung im Körper kann man nicht erkennen, dass ein Mensch eine Handlung vollbracht hat. Wie ist demnach der Ausspruch zu verstehen: „Wenn er dasaß und keine Übertretung beging, ist es, als hätte er eine Mizwa (Gebot) erfüllt“?
Damit kann nicht gemeint sein, dass der Mensch jeden Tag viele Verbote einhält. Er könnte zum Beispiel sagen: „Heute habe ich keinen Mord begangen, niemanden beraubt und nichts gestohlen“, und Ähnliches. Doch all diese Verbote lösen keine Regung im Körper aus, wenn der Mensch nicht an sie denkt.
Dies gilt vielmehr nur dann, wenn der Mensch an diese Verbote denkt, also wenn er die Gelegenheit hat, sie zu übertreten, es aber wegen des Gebots des Schöpfers nicht tut. Dann kann man sagen, dass er diese Verbots-Mizwot erfüllt hat.
Ohne irgendeine Regung im Körper – sei es im Denken, Sprechen oder Handeln – kann man jedoch nicht sagen, dass er ein Verbot eingehalten hat, ohne es zu empfinden oder davon zu wissen. Denn alles, was wir über den Menschen sagen, bezieht sich nur auf das, was ihn innerlich bewegt und was er empfindet.
Wenn der Mensch sich aber nicht in solchen Situationen befindet, kann man nicht von all diesen Zuständen sprechen. Denn im Allgemeinen zeigt sich die Hauptarbeit darin, den Trieb zu bezwingen – sei es durch Handeln oder durch Unterlassen. In beiden Fällen geht es darum, den Trieb zu bezwingen. Darauf weisen die Worte hin: „Der Mensch soll nicht sagen: ‚Ich will kein Schweinefleisch‘, sondern: ‚Ich will es, doch die Tora hat es verboten.‘“
Demnach gibt es vier Zustände:
1) Es fällt ihm schwer, die Begierde zu überwinden, und er begeht die verbotene Handlung.
2) Er begeht sie nicht, weil er fürchtet, was die Menschen sagen werden. Schließlich gilt er als rechtschaffener Mensch, und plötzlich würde seine Schande öffentlich bekannt werden.
3) Er überwindet den Trieb, weil die Tora es verboten hat. Doch er freut sich nicht darüber, dass die Tora es verboten hat, sondern das Verbot der Tora bereitet ihm Leid.
4) Er freut sich darüber, dass er jetzt das Gebot des Königs erfüllt.
korrEY, Buchfassung, 25.09.2026