190. Der Ort der Umkehrenden
„An dem Ort, an dem die Umkehrenden (Baalei Teshuwa) stehen, können vollkommen Gerechte nicht stehen.“1
Wenn ein Mensch lernt, wird er als vollkommen Gerechter bezeichnet. Wenn er nicht lernen kann, wird er als Frevler bezeichnet. Wenn er sich jedoch überwindet, wird er als einer bezeichnet, der umkehrt. Und es gilt die Regel: „Nach dem Leid richtet sich der Lohn.“ Daher kann der vollkommen Gerechte nicht an dem Ort stehen, an dem einer steht, der umkehrt.
korrEY, Buchfassung, 25.09.2026
-
Talmud, Traktat Berachot 34b. ↩