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Kabbala Bibliothek Startseite / Rabash / Aufzeichnungen / 388. Und dies sind die Rechtssätze

388. Und dies sind die Rechtssätze

„Götzendiener haben Richter, und Israel hat Richter, und du weißt nicht, worin sie sich unterscheiden. Ein Gleichnis von einem Kranken, zu dem der Arzt kam, um ihn zu besuchen. Er sagte zu dessen Angehörigen: ‚Gebt ihm alles zu essen, was er verlangt.‘ Dann ging er zu einem anderen und sagte zu ihnen: ‚Achtet darauf, dass er eine bestimmte Sache nicht isst.‘“

Sie sagten zu ihm: „Zum Ersten hast du gesagt, dass er essen soll, was er will, und zum Zweiten hast du gesagt, dass er eine bestimmte Sache nicht essen soll.“ Er antwortete ihnen: „Der Erste wird nicht leben; deshalb sagte ich ihm, dass er essen soll, was er will. Bei demjenigen aber, der leben wird, sagte ich: ‚Achtet auf ihn.‘“

Ebenso haben die Götzendiener Richter, doch sie beschäftigen sich nicht mit der Tora und erfüllen sie nicht, wie es heißt: „Und auch Ich gab ihnen Satzungen, die nicht gut waren, und Rechtssätze, durch die sie nicht leben werden.“1 Über die Mizwot aber, was steht über sie geschrieben? „Die der Mensch tun soll, und er wird durch sie leben.“23

Es ist zu verstehen:

1) Der Vers aus Ezechiel, den der Midrash anführt, soll sich auf die Richter der Götzendiener beziehen. Doch der Vers spricht vom Volk Israel.

2) Aus dem Gleichnis, in dem der Arzt sagte: „Gebt ihm alles zu essen, was er verlangt“, folgt, dass er keinerlei Einschränkung hat. Der Vers „Satzungen, die nicht gut waren, und Rechtssätze, durch die sie nicht leben werden“ zeigt dagegen, dass es für ihn Satzungen und Einschränkungen gibt. Das widerspricht dem Gleichnis.

Man muss erklären: Wenn der Midrash sagt, dass die Götzendiener Richter haben, meint er nicht die Völker der Welt, sondern spricht von Israel.

Er nennt sie „Richter der Götzendiener“, weil bei allen Mizwot, die sie erfüllen, der Verstand sie dazu verpflichtet und sie nicht den Wegen des Glaubens folgen, um zur Stufe liShma zu gelangen. Dieser Verstand wird dann „Richter der Götzendiener“ genannt. Da alles, wozu der Richter verpflichtet, auf dem Weg von lo liShma geschieht – seine Absicht ist also nicht darauf gerichtet, dadurch zur Anhaftung (Dwekut) an das Leben zu gelangen –, ergibt sich, dass er nicht zum Leben bestimmt ist.

Darum sagte er: „Gebt ihm zu essen.“ Seine Lebensnahrung besteht also in allem, was er verlangt. Er hat keine besonderen Bedingungen, weil er nicht zum Leben bestimmt ist. Daher ist es nicht so wichtig, was er tut.

Bei den Richtern Israels dagegen beruht das gesamte Urteil auf Israel, das heißt auf dem Glauben und dem Streben nach Anhaftung. Daher gelten für ihn besondere Bedingungen: Er darf nicht aus allem Lebenskraft (Chajut) empfangen. Vielmehr muss er bei allem darauf achten, eine bestimmte, bekannte Sache nicht zu essen – also selbst aus Mizwot und guten Taten keine Lebenskraft zu empfangen, wenn sie ihn nicht zur Anhaftung führen.

Das bedeutet, dass er eine bestimmte Sache nicht essen soll: Er soll aus dieser Sache keine Lebenskraft empfangen, nämlich aus der Eigenschaft des Verlangens zu empfangen. Damit sind die beiden Fragen beantwortet:

1) Gemeint ist Israel und nicht die Völker der Welt.

2) Auch im Zustand lo liShma gibt es Mizwot und Satzungen, doch sie sind nicht gut, wie unsere Weisen sagten: „Ist er nicht würdig, wird die Tora für ihn zum Todestrank.“4

Wir müssen uns jedoch bemühen, dass der Richter ein Richter Israels ist. Dann werden wir dazu gelangen, uns an das Leben allen Lebens anzuhaften.

korrEY, Buchfassung, 25.09.2026


  1. Ezechiel 20:25. ↩

  2. 3. Mose 18:5. ↩

  3. Midrash Rabba, Abschnitt „Und dies sind die Rechtssätze. ↩

  4. Yoma 72b. ↩