<- Kabbala Bibliothek
Weiterlesen ->
Kabbala Bibliothek

15. Rechtsbestimmungen

Im Midrash Rabba steht: „Eine andere Auslegung: ‚Und dies sind die Rechtsbestimmungen.‘ Die Götzendiener haben Richter, und Israel hat Richter; doch du weißt nicht, was sie voneinander unterscheidet.“1

Ein Gleichnis von einem Kranken, den der Arzt besuchte: Er sagte zu dessen Angehörigen: „Gebt ihm alles zu essen, worum er bittet.“ Dann ging er zu einem anderen Kranken und sagte zu seinen Angehörigen: „Achtet darauf, dass er etwas Bestimmtes nicht isst.“ Sie fragten ihn: „Beim ersten hast du gesagt, er dürfe essen, was er will, und beim zweiten sagst du, er dürfe etwas Bestimmtes nicht essen?“ Er antwortete: „Der erste wird nicht am Leben bleiben; deshalb sagte ich, er dürfe essen, was er will. Doch bei dem, der am Leben bleiben wird, sagte ich: Achtet auf ihn.“

So ist es auch mit den Götzendienern: Sie haben Richter, befassen sich aber nicht mit der Tora und erfüllen sie nicht. Darüber heißt es: „So gab auch Ich ihnen Satzungen, die nicht gut waren, und Rechtsbestimmungen, durch die sie nicht leben werden.“2 Über die Mizwot hingegen steht geschrieben: „Der Mensch, der sie erfüllt, wird durch sie leben.“3

Folgendes ist zu verstehen:

1) Der Vers, den der Midrash aus Ezechiel anführt und auf die Richter der Götzendiener bezieht, handelt doch vom Volk Israel.

2) Im Gleichnis sagte der Arzt: „Gebt ihm alles zu essen, worum er bittet“, er unterliegt also keinerlei Einschränkung. Aus dem Vers „Satzungen, die nicht gut waren, und Rechtsbestimmungen, durch die sie nicht leben werden“ geht hingegen hervor, dass er Gesetzen und Einschränkungen unterliegt. Das widerspricht dem Gleichnis.

Es ist zu erklären: Die Aussage des Midrash, dass die Götzendiener Richter haben, bezieht sich nicht auf die Völker der Welt, sondern auf Israel. Er nennt sie „Richter der Götzendiener“, wenn sie alle Mizwot erfüllen, weil der Verstand sie dazu verpflichtet, ohne den Wegen des Glaubens zu folgen, um zu liShma (um des Gebens willen) zu gelangen. Dieser Verstand heißt dann „Richter der Götzendiener“.

Da alles, wozu dieser Richter verpflichtet, nur im Sinne von lo liShma (nicht um des Gebens willen) geschieht – der Mensch also nicht beabsichtigt, dadurch zur Anhaftung (Dwekut) an das Leben zu gelangen –, ist er folglich nicht für das Leben bestimmt.

Deshalb sagte der Arzt: „Gebt ihm zu essen.“ Seine Lebensnahrung besteht also in allem, worum er bittet. Weil er nicht für das Leben bestimmt ist, gelten für ihn keine besonderen Bedingungen; daher ist es nicht so wichtig, was er tut.

Bei den Richtern Israels dagegen stammt die Kraft des Urteilens von Israel, also aus dem Glauben, durch den man zur Anhaftung gelangt. Deshalb gelten für ihn besondere Bedingungen: Er darf nicht aus allem Lebenskraft (Chajut) empfangen, sondern muss bei allem darauf achten, „etwas Bestimmtes nicht zu essen“. Das heißt, er darf selbst aus Mizwot und guten Taten keine Lebenskraft empfangen, wenn ihn dies nicht zur Anhaftung führt.

Das bedeutet, dass er „etwas Bestimmtes nicht essen“ darf: Er soll aus einer bestimmten Sache keine Lebenskraft empfangen, nämlich aus dem Verlangen zu empfangen.

Damit sind die beiden Fragen beantwortet:

1) Der Midrash bezieht sich auf Israel und nicht auf die Völker der Welt.

2) Auch im Zustand von lo liShma gibt es Mizwot und Gesetze, doch sie sind nicht gut. So sagten unsere Weisen: „Wenn er es nicht verdient, wird die Tora für ihn zum Gift des Todes.“4 Man muss sich vielmehr darum bemühen, dass der Richter zu Israel gehört; dann werden wir zur Anhaftung an das Leben allen Lebens gelangen.

korrEY, Buchfassung, 25.09.2026


  1. Midrash Tanchuma, Mishpatim 3. ↩

  2. Ezechiel 20:25. ↩

  3. 3. Mose 18:5. ↩

  4. Babylonischer Talmud, Joma 72b. Der dortige Standardwortlaut lautet „Gift des Sterbens“ (סם מיתה); Rabash zitiert die Variante „Gift des Todes“ (סם המות). ↩