112. Die Rückgabe des Geraubten
„Und er soll das Geraubte zurückgeben, das er geraubt hat.“1 Als Raub gilt, was jemand mit Gewalt empfängt, obwohl der Gebende es nicht geben will. Der Höhere will, dass der Untere nur empfängt, wenn er eine Gegenleistung zahlt, das heißt, damit der Verkäufer daran Freude hat. Im Materiellen gibt er ihm Geld, und im Spirituellen heißt die Gegenleistung „in der Absicht zu geben“. Das bedeutet „er soll zurückgeben“: Alles, was er in der Absicht zu empfangen erhalten hat, soll er so korrigieren, dass es in der Absicht zu geben empfangen wird.
korrEY, Buchfassung, 25.09.2026
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3. Mose 5:23. ↩