627. Gesetz und Recht – 1
„Wo kein Fürsprecher dem Ankläger der Verfehlung gegenübersteht, sprich zu Jakob ein Wort von Gesetz und Recht.“
Man muss fragen: Was bedeutet das „Wort von Gesetz und Recht“, um das wir Ihn bitten?
Im Sinne der ethischen Lehre muss man sagen: Wenn ein Mensch auf sich nehmen will, sich dem Schöpfer zu nähern, spürt er sofort seine eigene Unwürdigkeit und Niedrigkeit. Denn die ganze Zeit hatte er sich, wie alle Menschen, an nichtige Dinge geklammert. Warum will er plötzlich, dass der Schöpfer ihn mehr als seine Zeitgenossen an Sich heranführt? Das erscheint ihm als eine übermäßige Dreistigkeit seinerseits.
Das bedeutet: „Wo kein Fürsprecher dem Ankläger der Verfehlung gegenübersteht.“ Wenn der Ankläger beginnt, die Sünden und Verfehlungen des Menschen aufzuzählen, und der Mensch keine Möglichkeit hat, für sie Fürsprache einzulegen, bitten wir: „Sprich zu Jakob“ – also zum Punkt im Herzen. Dieser gilt als „Ferse“ (Akev) und als eine Mizwa, die der Mensch mit den Fersen tritt.
„Ein Wort des Gesetzes“: Das Gesetz geht von Ihm aus, denn niemand wird von Ihm verstoßen bleiben. Daher wird sich auch der Geringste der Geringen dem Schöpfer nähern. Warum soll es so sein? Dies ist das Gesetz. Und nach dem Recht möge Er die Zeit beschleunigen – bald, in unseren Tagen, Amen –, sodass wir uns während des Gebets sofort nähern können.
korrEY, Buchfassung, 25.09.2026