431. Ein Schuh für seinen Fuß
„Und jener Schuh versetzt … Daher ist alles gut, was ein Toter einem Menschen im Traum gibt. Nimmt er dagegen einen Gegenstand aus dem Haus, ist es schlecht, zum Beispiel seine Sandale. Warum? Weil er seinen Fuß versetzt hat.“1
Man kann erklären, dass „der Tote“ das Verlangen zu empfangen bezeichnet. Alle Kräfte, die es für die Arbeit – also für die Heiligkeit (Kedusha) – bereitstellt, beruhen darauf, dass das Verlangen zu empfangen Kraft zum Geben verleiht. Wenn das Verlangen zu empfangen dagegen nimmt, ist das schlecht. Denn es gibt nur zwei Herrschaftsbereiche: entweder den des Gebens oder den des Empfangens. Das Empfangen wird „Tod“ genannt, das Geben „Leben“, weil man dadurch am Leben der Leben anhaftet.
Wenn also der Tote nimmt, nimmt er Kräfte aus dem Herrschaftsbereich des Gebens und überführt sie in den Herrschaftsbereich der Sitra Achra (der anderen Seite). Der Text präzisiert gerade „Schuh“, weil Schuh (Na’al) vom Wort Schloss (Man’ul) abgeleitet ist: Es handelt sich um einen Ort, der vor dem äußeren Verstand verschlossen sein muss. Dort muss vielmehr Glaube über dem Verstand gelten. Der Tote nimmt diesen Schuh und will, dass er geöffnet wird, damit der Verstand eindringen und seine Untersuchungen anstellen kann.
Dass der Schuh gerade an den Füßen getragen wird, hängt damit zusammen, dass das Wort „Füße“ (Raglaim) vom Wort „Kundschafter“ (Meraglim) abgeleitet ist. In diesem Bereich, nämlich in der Vorsehung des Schöpfers, muss man im Glauben über dem Verstand gehen. Man muss also einen Schuh für seinen Fuß machen, sodass es verboten ist, mit dem Verstand einzudringen.
Wenn das Verlangen zu empfangen, das „der Tote“ genannt wird, dies nimmt, ergibt sich, dass der Mensch in den Herrschaftsbereich der Sitra Achra gerät. Das ist die Bedeutung von: „Forsche nicht nach dem, was dir zu wunderbar ist.“2 Nur auf diese Weise haftet man am Leben der Leben an.
„Dies gilt, wenn ein Toter ihn nimmt. Wenn aber ein Lebender seine Sandale auszieht und sie einem anderen gibt, um den Erwerb zu bestätigen, handelt er gemäß einem Erlass von oben.“3 Das bedeutet: Wenn ein Mensch seinen Schuh auszieht und mit seinem Verstand erkennen und verstehen will, tut er das nicht, weil er den Wegen des äußeren Verstandes folgen möchte, sondern um die Vorsehung zu betrachten – wie sie vor ihm verborgen ist und dass er selbst für den äußeren Verstand voller Widersprüche ist.
Er tut dies, um den Bestand zu wahren, das heißt, damit sein Glaube dauerhaft ist. Dann kann er alles gemäß einem Erlass von oben tun. Er kann also Tora und Mizwot im Sinne einer „Satzung“ (Chuka) erfüllen: „Einen Erlass habe Ich erlassen; man darf ihn nicht hinterfragen“4 – ohne ihn mit dem Verstand erfassen zu wollen. Vielmehr nimmt er alles im Glauben über dem Verstand an und erkennt, dass der Glaube dem Verstand widerspricht.
Wenn er keinen Verstand besitzt, der zu einer anderen Schlussfolgerung käme, gilt dies nicht als „gegen den Verstand“, sondern ebenfalls als „innerhalb des Verstandes“. Wenn er aber den Schuh auszieht und dort kundschaftet, was der Verstand über solche Bereiche zu sagen hat – über Bereiche also, in denen der Verstand etwas anderes verlangt, als der Glaube sagt –, dann ergibt sich, dass der Glaube auf dem „gegen den Verstand“ ruht.
Nur dies heißt „einfacher Glaube“. Denn nur der einfache Glaube verpflichtet ihn, dem Schöpfer zu dienen, und nicht der Verstand. Er hat den Schuh also nur ausgezogen, um den Bestand des Glaubens zu sichern und sich zu vergewissern, dass seine gesamte Arbeit allein darauf beruht, dass er gemäß dem Erlass von oben handelt, der „Satzung“ genannt wird. Das bringt ihm ewiges Leben.
korrEY, Buchfassung, 25.09.2026