152. Bescheiden wandeln
„Bescheiden zu wandeln“ bedeutet die Absicht. Denn „Recht zu üben und Güte zu lieben“1 soll den Menschen zur Absicht führen. Die Absicht wird „bescheiden zu wandeln“ genannt, weil ein Mensch die Absicht seines Nächsten nicht sehen kann.
korrEY, Buchfassung, 25.09.2026
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Vgl. Micha 6:8. ↩