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Kabbala Bibliothek Startseite / Rabash / Artikel / 1985/32 Die Belohnung der Empfangenden betreffend

Die Belohnung der Empfangenden betreffend

1985, Artikel 32

Es ist bekannt, dass der Mensch ohne Belohnung nicht arbeiten kann. Würde man ihm keine Belohnung geben, so würde er keine einzige Bewegung machen. Das rührt von der Wurzel der Geschöpfe her, die – Gott behüte – nicht bewegt ist. So steht es im Studium der zehn Sefirot (Talmud Eser haSefirot, Teil 1, Blatt 20, Punkt 19): „Wir lieben die Ruhe und hassen die Bewegung sehr, sodass wir keine einzige Bewegung machen, außer um Ruhe zu erlangen. Das kommt daher, dass unsere Wurzel nicht bewegt ist, sondern ruhend, und Bewegung gibt es in ihr überhaupt nicht. Darum ist sie auch unserer Natur entgegengesetzt und uns verhasst.“ Soweit seine Worte.

Demnach müssen wir wissen, worin unsere Belohnung besteht, für die es sich für uns zu arbeiten lohnt. Um das zu erklären, sollten wir kurz auf etwas Bekanntes blicken: dass es ein Ziel der Schöpfung und eine Korrektur der Schöpfung gibt.

Das Ziel der Schöpfung liegt aufseiten des Schöpfers. Wir sagen nämlich: Dass der Schöpfer die Schöpfung erschuf, geschah aus Seinem Wunsch, Seinen Geschöpfen Gutes zu tun. Dazu stellt sich die bekannte Frage: Warum empfangen die Geschöpfe dann nicht das Gute und den Genuss? Denn wer könnte sich Ihm, dem Gesegneten, widersetzen und sagen, er wolle das Gute und den Genuss nicht – wo Er doch in die Geschöpfe eine Natur gelegt hat, dass jeder empfangen will?

Denn wir lernen: Nur das Verlangen zu empfangen wird „Schöpfung“ genannt; „Schöpfung“ bedeutet ja etwas Neues, das man „Etwas aus dem Nichts“ (Jesh meAjin) nennt. Diese Natur also hat Er in den Geschöpfen erschaffen. Gewiss wollen demnach alle empfangen, und Er will geben. Wer also hält es auf?

Darauf gibt es die Antwort, die in den Worten des ARI (zu Beginn des Buches Ez Chaim, „Baum des Lebens“) angeführt wird: „Um die Vollkommenheit Seiner Werke ans Licht zu bringen, schränkte Er Sich ein (Zimzum).“ Und im Or Pnimi (inneres Licht) erklärt er dort, was das bedeutet: Da es einen Unterschied zwischen dem Gebenden und dem Empfangenden gibt und dieser einen Formunterschied bewirkt – also ein Unbehagen bei den Empfangenden –, geschah, um dies zu beheben, eine Korrektur: Die Fülle leuchtet nur an dem Ort, an dem die Absicht herrscht, zu geben. Das ist, wie bekannt, die „Angleichung der Form“, und sie heißt „Anhaftung (Dwekut) an den Schöpfer“.

Wenn er dann das Gute und den Genuss empfängt, verspürt er kein Unbehagen. Dann kann die Fülle zum Empfangenden gelangen, weil er beim Empfangen der Fülle keinen Mangel mehr empfindet – das heißt, er empfindet keinen Mangel mehr darüber, dass er der Empfangende ist. Denn seine Absicht ist es, dem Schöpfer Wohlgefallen zu bereiten, und nicht, für sich selbst Genuss zu empfangen.

Daraus folgt: Stellen wir eine Selbstprüfung (Cheshbon haNefesh) an, was wir tun müssen, um das Gute und den Genuss zu empfangen, so ist es nur dies – die Gefäße zu erlangen, die eine zweite Natur sind und „Gefäße des Gebens“ heißen. Das nennt man die „Korrektur der Schöpfung“. Daher müssen wir wissen, welche Belohnung wir vom Schöpfer für unsere Mühe in Tora und Mizwot fordern sollen: dass Er uns Gefäße des Gebens gibt.

Und wie es in der Einführung zum Buch Panim Masbirot heißt, ist die Wurzel der Belohnung der Schirm (Massach) und das Or Choser (zurückgeworfenes Licht). Darum verlangen wir als Lohn für die Arbeit nicht den Genuss und die Fülle, sondern Gefäße des Gebens; denn nur diese fehlen uns, um das Gute und den Genuss zu empfangen. Solange wir die Gefäße des Gebens nicht erlangen, leidet der Mensch in seinem Leben, weil ihm die tauglichen Gefäße fehlen, um Gutes und Genuss zu empfangen.

In der Ordnung unserer Arbeit sehen wir, dass wir bei unseren Handlungen dreierlei zu unterscheiden haben, nämlich: a) das Verbotene, b) das Erlaubte, c) die Handlungen der Mizwot.

Beim Verbotenen lässt sich nicht von einer Absicht „um des Himmels willen“ sprechen – als könnte ich etwas Verbotenes sogar liShma (um Ihretwillen) tun. Auch lässt sich nicht sagen, man „erfülle“ sie damit. Unsere Weisen nennen das „eine Mizwa, die durch eine Übertretung kommt“.

Nur beim Erlaubten lässt sich sagen, dass man die Absicht „um des Himmels willen“ fassen soll. Oder er kann sie nicht fassen – dann hat er keine Mizwa. Erst wenn er die Absicht fassen kann, um zu geben, heißt diese Handlung eine „Mizwa“.

Bei Mizwa-Handlungen – etwa dem Essen der Mazza (ungesäuertes Brot) oder dem Essen in der Sukka (Laubhütte) – heißt es auch dann „Mizwa“, wenn man dabei nicht die Absicht fasst, zu geben; denn auch lo liShma (nicht um Ihretwillen) ist eine Mizwa. Fasst er aber die Absicht, zu geben, so führt diese Mizwa dazu, dass er des Lichts würdig wird, das in ihr enthalten ist.

Und wenn er die Absicht noch nicht fassen kann, sondern die Mizwa lo liShma erfüllt, sagten unsere Weisen: „Stets befasse sich der Mensch mit Tora und Mizwot lo liShma; denn aus dem lo liShma kommt er zum liShma.“ So erfüllt er, selbst wenn er die Absicht nicht fasst, doch die Mizwot des Schöpfers. Anders beim Erlaubten: Tut er es, so heißt das eine „erlaubte Sache“, die nicht zu den Mizwot gezählt werden kann.

Beim Verbotenen aber, wenn er es – Gott behüte – tut, wird ihm die Übertretung angerechnet. Dann geht er auf dem Weg der Tora rückwärts und entfernt sich weiter vom Schöpfer. Tut er hingegen Mizwa-Handlungen lo liShma, so kommt er dem Schöpfer ebenfalls näher – doch das ist ein langsamer Weg: Er nähert sich dem Schöpfer auf einem langen Weg an, bis er die Fähigkeit erlangt, sich an den Schöpfer anzuhaften.

Tut er die Mizwa-Handlungen dagegen liShma, so haftet er dadurch dem Schöpfer immer mehr an, bis er der Geschmäcke der Tora und der Geschmäcke der Mizwot würdig wird.

Von hier aus lässt sich auch unterscheiden, ob er an einer Mizwa Freude hat oder nicht. Isst er nämlich ein olivengroßes Stück Mazza, so lässt sich die Mizwa nicht erfüllen, wenn er keine Freude daran hat. Denn wer ein olivengroßes Stück Mazza ohne Genuss isst, erfüllt seine Pflicht nicht; er muss Genuss daran haben, sonst darf er nicht darüber segnen.

Ebenso ist der Genuss des Shabbat (Sabbat) eine Mizwa. Hat er am Essen der Shabbat-Mahlzeit keine Freude, so erfüllt er auch hier seine Pflicht nicht. Darum gibt es die Vorschrift, dass ein Mensch am Vorabend des Shabbat nahe dem Nachmittagsgebet (Mincha) nichts essen soll, bis es dunkel wird, damit er die Mahlzeit genießt – wie unsere Weisen sagen (Pessachim, Blatt 99): „Es wurde gelehrt: Am Vorabend von Shabbat und Festtagen esse man vom Nachmittagsgebet an nichts, damit man in den Shabbat eintritt, während man Appetit hat – so die Worte des Rabbi Jehuda.“

Gleichwohl erfüllt er, selbst wenn er die Absicht zu geben nicht fassen kann, dennoch die Mizwa des Mazza-Essens und dergleichen. Ebenso gilt beim Erlaubten: Auch wenn er dabei die Absicht zu geben nicht fassen kann, heißt es dennoch, dass er sich nicht weiter vergröbert, wenn er Erlaubtes isst, sofern es notwendige Dinge sind – also solche, ohne die der Mensch nicht bestehen kann. Solche Dinge darf er auf jeden Fall empfangen, auch dann, wenn er bei ihnen die Absicht zu geben nicht fassen kann.

Anders beim Erlaubten, das nicht notwendig ist: Wenn der Mensch es gebraucht, wird er gröber – obwohl er keine Übertretung begeht, wenn er es isst. Einerseits lässt sich sagen, dass die notwendigen Dinge eine Stufe unter den Mizwa-Dingen stehen, sofern man diese lo liShma tut.

Demnach ergibt sich folgende Unterscheidung von unten nach oben: a) das Verbotene; b) das Erlaubte, das er nicht um des Gebens willen ausrichten kann; c) das Erlaubte, das jedoch notwendig ist; d) die Mizwa-Dinge, die er nicht um des Gebens willen ausrichtet; e) die erlaubten Dinge, die er um des Gebens willen ausrichtet. (Doch eine Mizwa ohne Absicht und erlaubte Dinge mit der Absicht zu geben bedürfen noch der Klärung, welche von beiden höher steht; denn darin kann man sich irren. Darum will ich es hier nicht klären.) f) die Mizwa-Dinge, die er um des Gebens willen ausrichtet.

Daraus ergibt sich: Die eigentliche Belohnung besteht allein darin, Gefäße des Gebens zu erlangen. Und wer diese Gefäße erlangt, der hat bereits alles.

EY, 16.07.2026, Ver5