123. Zum Thema „Sein Freilassungsbrief und seine Hand kommen zugleich“1
Ich hörte.
Zum Thema „das untere Hej in den Augen“: Über den Augen entsteht ein Massach (Schirm) und eine Verhüllung. Die Augen stehen für Sehen und Vorsehung; der Mensch sieht einen Aspekt verborgener Vorsehung.
Zum Thema Prüfung: Der Mensch hat keinen Anhaltspunkt, der den Ausschlag in die eine oder die andere Richtung gibt. Er kann weder den Willen des Schöpfers noch die Absicht seines Lehrers klären. Obwohl er zu Arbeiten in Selbsthingabe fähig ist, kann er nicht entscheiden, ob diese Arbeit in Selbsthingabe an ihrem rechten Platz ist oder ob das Gegenteil zutrifft – ob er mit dieser schweren Arbeit der Auffassung seines Lehrers und der Auffassung des Schöpfers widerspricht.
Um die Sache zu entscheiden, wählt er daher das, was mehr Anstrengung erfordert. Das bedeutet, dass er gemäß der Linie handeln muss, dass dem Menschen allein die Anstrengung auferlegt ist und nichts anderes. Somit hat er keinen Anlass, an seinen Handlungen, Gedanken oder Worten zu zweifeln. Vielmehr muss er seine Anstrengung immer weiter steigern.
korrigiert, EY, Schreibnorm v1, 12.10.2026
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Wörtlich: „sein Freilassungsbrief und seine Hand kommen zugleich“. Diese Wendung beschreibt ein juristisches Paradox: Um einen Sklaven freizulassen, muss man ihm den Freilassungsbrief übergeben. Andererseits jedoch gehört die Hand des Sklaven, solange er nicht freigelassen ist, seinem Herrn. Das Paradox löst sich dadurch, dass die Handlung, die das Inkrafttreten des Gesetzes bewirkt, und dessen Inkrafttreten gleichzeitig erfolgen. Siehe Gittin 77b. ↩